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SKR Kader-Regelement

1. ORGANISATION

Kaderverantwortlicher

Beni Stössel

KATA-Kader (Ab 12 Jahren und 5. Kyu)

Daniel Brunner
Hanspeter Rütsche

KUMITE-Kader (Ab 12 Jahren und 5. Kyu)

Beni Stössel
Daniel Rüegg

Adviser

Christian Mundwiler

Administration

Lamberto Grippi

 

2. AUFGABEN UND PFLICHTEN DER SKR KADERVERANTWORTLICHEN

2.1. Verantwortlicher SKR Kader

  • Arbeitet eng mit den Kadertrainern zusammen-Koordiniert den gesamten SKR Kaderbetrieb
  • Erstellt und kontrolliert das SKR Kaderbudget
  • Erstellt den Datenkalender (Training und Wettkämpfe)
  • Erstellt die Selektionen für internationale Meisterschaften
  • Meldet die Sportler an internationale Wettkämpfe an
  • Organisiert die Reise an internationale Wettkämpfe
  • Stellt die Verbindung zum SKF Nationalkader sicher

2.2. Verantwortlicher Kadertrainer (Kumite/Kata)

  • Arbeitet eng mit dem SKR Kaderverantwortlichen zusammen
  • Erstellt und kontrolliert das Budget SKR Kumite/Kata
  • Erstellt die Trainingsplanung (Lang-Mittel-und Kurzfristig)
  • Erstellt die Selektion für internationale Meisterschaften
  • Plant und leitet die Kadertrainings Kumite/Kata
  • Kontrolliert die Leistungsentwicklung der Sportler
  • Führt die Trainings-und Wettkampfkontrolle
  • Betreut die Sportler an internationalen Wettkämpfen

2.3. Adviser

  • Unterstützt die Kaderverantwortlichen in ihren Aufgaben
  • Kontrolliert das SKR Kaderbudget
  • Stellt die Verbindung zum SKF Nationalkader sicher

2.4. Administration

  • Unterstützt die Kaderverantwortlichen in ihren administrativen Arbeiten
  • Ist Zuständig für sämtlichen Brief-und Mailverkehr mit den Sportlern

3. SKR KADER (KATA und KUMITE)

3.1. Sinn und Zweck des SKR Kaders

Im SKR Kader sollen die besten Sportler des SKR ihre Vorbereitung auf nationale und
internationale Meisterschaften im Sinne von sportlichen Höchstleistungen absolvieren.
Die technische und taktische Perfektion stellt dabei nur einen Aspekt der Entwicklung dar.
Die Sportler sollen Karate-do auch als Ganzes betreiben und nach ihrer aktiven
Wettkampfzeit den Weg zurück in den „normalen“ Trainingsalltag finden.

 

3.2. Aufnahmekriterien für das SKR Elitekader

Für die Aufnahme ins SKR Kader gelten folgende Anforderungen:

  • Teilnahme an sämtlichen Inlandturnieren
  • Teilnahme an Auslandturnieren
  • Medaillenpotential an Swiss Karate League Turnieren
  • Integration in SKR Kaderbetrieb

Über die Aufnahme ins SKR Kader entscheidet der Kaderverantwortliche zusammen mit den Kadertrainer.

 

4. SKR KADERBETRIEB

4.1. Kadertraining

Im Laufe eines Jahres werden ca. 8 offizielle SKR Kadertrainings durchgeführt.
Der Kaderverantwortliche hat die Möglichkeit, zusätzlich freiwillige Kadertrainings
anzubieten. Kann ein Kadermitglied an einem offiziellen Kadertraining nicht teilnehmen, hat sich
dieser rechtzeitig bei seinem Kadertrainer zu entschuldigen und die Administration zu
informieren.

 

4.2. Wettkämpfe national

Die Anzahl der nationalen Wettkämpfe im laufenden Jahr richtet sich nach dem
Wettkampfangebot des SKR und des SKF.
Die SKR Kadermitglieder sind angehalten, an diesen Wettkämpfen teilzunehmen.

 

4.3. Wettkämpfe international

Die Anzahl der internationalen Wettkämpfe richtet sich nach dem Wettkampfturnus der
internationalen Verbände ESKA, WSKA und JKA. Zusätzlich werden auch Wettkämpfe
besucht, welche nach den Regeln der EKF resp. WKF durchgeführt werden. Für die Kosten
wie An- und Rückreise, Übernachtungen, Transfers etc. wird gemäss SKR
Kaderbudget der SKR aufkommen. Es besteht die Möglichkeit, dass der selektionierte
Sportler einen kleinen Beitrag (Selbstbehalt) übernehmen muss.

 

4.4. Punkteliste SKR Kader

In der Punkteliste werden alle Präsenzen und Leistungen der SKR Kadermitglieder
laufend erfasst und dienen den SKR Kaderverantwortlichen als Hilfsmittel für die
Selektion der internationalen Meisterschaften.

  1. Rang 2. Rang 3. Rang 4./5. Rang
Internationale Turniere 10 8 6 3
SKL und Shobu Ippon 5 4 3 1
Übrige Turniere 3 2 1 -

Über Ausschlüsse aus dem SKR Kader entscheidet ausschliesslich der Kaderverantwortliche
zusammen mit den Kadertrainer.

 

5. RECHTE UND PFLICHTEN DER SKR KADERMITGLIEDER

5.1. Rechte der SKR Kadermitglieder

  • Die Mitglieder des SKR Kaders haben Anrecht auf ein qualitatives hochstehendes Training, dass dem modernen sportwissenschaftlichen Standard entspricht.
  • Die Sportler erhalten alle wichtigen Daten wie Trainings und Wettkämpfe frühzeitig in schriftlicher Form.
  • Die Sportler werden nach ihren Leistungen im Training und an Wettkämpfen für internationale Meisterschaften (ESKA, WSKA und JKA) selektioniert.
  • An internationalen Meisterschaften werden die Sportler von den verantwortlichen Kadertrainern optimal betreut und gecoacht.
  • Die Sportler werden in ihren Bemühungen im SKF Nationalkader „Fuss zu fassen“ von allen SKR Kaderverantwortlichen unterstützt.

5.2. Pflichten der SKR Kadermitglieder

  • Die SKR Kadermitglieder sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und sind ein positives Vorbild betreffend Verhalten wie Trainingsfleiss, Respekt, Höflichkeit, Fairness usw. für alle anderen Karatekas.
  • Die SKR Kadermitglieder sind verpflichtet die SKR Kadertrainings regelmässig zu besuchen. Unbegründetes Fehlen wird nicht akzeptiert.
  • Die Sportler verpflichten sich an den geplanten Wettkämpfen teilzunehmen.
  • Die SKR Kadermitglieder planen mit der Unterstützung der SKR Kaderverantwortlichen ihre Kurz-Mittel-und Langfristige Wettkampfkarriere.

6. AUSSCHLUSS

Mitglieder des SKR Kaders, die ihre Pflichten nicht erfüllen und/oder sich nicht im Sinne
des Karate-do verhalten, werden aus dem SKR Kader ausgeschlossen.

 

7. INKRAFTTRETEN

Dieses Sportreglement tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft

Beni Stössel, 10 Februar 2009

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